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Elterngeld für Selbstständige

Posted on | Februar 2, 2009 | 1 Comment

Ein Thema, das vor allem Freiberufler betrifft. Auch Selbstständige haben einen Anspruch auf Elterngeld.  Gewinne, die entfallen, weil man sich um sein Kind kümmert, werden zu 67 Prozent ersetzt. Das Gesetz beschränkt das Elterngeld auf maximal 1800 Euro. Jedem steht allerdings immer der Grundbetrag von 300 Euro zu. Zugrunde gelegt wird im Regelfall das durchschnittliche Nettoeinkommen des Vorjahres. Wie hoch das Elterngeld tatsächlich ist, kann über den Elterngeldrechner der Bundesregierung festgestellt werden.

Auszahlung unter Vorbehalt

Das Elterngeld wird vorläufig ausgezahlt. Die zuständigen Behörden verlangen meist schon kurz nach Ablauf der Elternzeit Belege über die tatsächlichen Einnahmen während der Kinderbetreuung. Damit müssen Selbstständige zwei wichtige Punkte im Blick behalten, die sich eventuell bei der Berechnung des Elterngeldes für als negativ herausstellen könnten.

1. Steuerbescheid des letzten Geschäftsjahres

Zusammen mit einem Steuerberater sollte darüber nachgedacht werden, wie das Nettogehalt aus dem Vorjahr eventuell gesteigert werden kann, um ein höheres Elterngeld zu bekommen. Hierfür könnte es sich anbieten, darauf zu wirken, dass Honorarzahlungen im Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt berücksichtigt werden können.

2. Einnahmen während der Elternzeit

Das Elterngeld gleicht nur das Defizit aus, das dadurch entsteht, dass während der Betreuung des Kindes nicht gearbeitet werden kann. Einnahmen aus früheren Aufträgen, die in die Elternzeit fallen, werden vom Elterngeld abgezogen. Dasselbe gilt auch für Rechnungen, die während der Elternzeit gestellt werden. Die Behörden schauen nicht auf den Leistungszeitraum sondern entweder auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder auf den Zeitpunkt des Geldeingangs. Darauf sollte man sich vorbereiten und Auftraggeber eventuell dazu auffordern, für die Elternzeit ihre Zahlungen zurückzustellen.

Eine sehr gute Informationsquelle zum Thema ist die Mediafon-Broschüre “Wenn Selbstständige Kinder kriegen“. Zwar richtet sich die Broschüre vor allem an Selbstständige aus Medienberufen, sie bietet allerdings auch allen anderen Berufsgruppen einen guten Überblick.

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Comments

One Response to “Elterngeld für Selbstständige”

  1. Elternforum
    Februar 7th, 2009 @ 15:26

    Danke für den informativen Beitrag! Kann ich gleich meiner Bekannten zeigen.

    Gruss

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