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	<title>Neues aus der Aktentasche &#187; Rechte</title>
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	<description>Der Blog für junge Selbstständige und Berufseinsteiger</description>
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		<title>Elterngeld gibt es auch in Teilzeit</title>
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		<pubDate>Thu, 26 May 2011 13:33:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freitexter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeit- und Karriere]]></category>
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		<description><![CDATA[TweetDas Elterngeld sollte es vor allem Akademikerinnen leichter machen, sich für ein Kind zu entscheiden. Schließlich wird ein erheblicher Teil des Einkommens ersetzt. Foto: Kai Niemeyer/Pixelio.de Doch vor dem Gedanken, sich für Monate aus dem Job zu verabschieden, graut vielen Arbeitnehmerinnen und ebenso vielen Arbeitnehmern. Dabei ist die übliche Aufteilung &#8211; 12 Monate bleibt die [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton914" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.aus-der-aktentasche.de%2F2011%2F05%2F26%2Felterngeld-gibt-es-auch-in-teilzeit%2F&amp;text=Elterngeld%20gibt%20es%20auch%20in%20Teilzeit&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.aus-der-aktentasche.de%2F2011%2F05%2F26%2Felterngeld-gibt-es-auch-in-teilzeit%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.aus-der-aktentasche.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><strong>Das Elterngeld sollte es vor allem Akademikerinnen leichter machen, sich für ein Kind zu entscheiden. Schließlich wird ein erheblicher Teil des Einkommens ersetzt. </strong></p>
<p><a href="http://www.aus-der-aktentasche.de/wp-content/uploads/2011/05/Schnuller_Kai-Niemeyer_pixelio.de_klein.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-916" title="Schnuller" src="http://www.aus-der-aktentasche.de/wp-content/uploads/2011/05/Schnuller_Kai-Niemeyer_pixelio.de_klein.jpg" alt="" width="450" height="300" /></a><br />
<em>Foto: Kai Niemeyer/Pixelio.de</em></p>
<p>Doch vor dem Gedanken, sich für Monate aus dem Job zu verabschieden, graut vielen Arbeitnehmerinnen und ebenso vielen Arbeitnehmern. Dabei ist die übliche Aufteilung &#8211; 12 Monate bleibt die Frau zuhause, 2 Monate der Mann &#8211; keinesfalls in Stein gemeißelt.</p>
<p><span id="more-914"></span>Ausdrücklich weist das Bundesfamilienministerium in <a title="Elterngeldbroschüre" href="http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html">seiner aktuellen Broschüre zum Elterngeld</a> darauf hin, dass Elterngeld auch dann beantragt und gewährt wird, wenn die Eltern ihre Arbeitszeit lediglich reduziert haben und dadurch Einkommensverluste in Kauf nehmen müssen. Ausgenommen sind nur diejenigen, die weiterhin mehr als 30 Stunden arbeiten. In einer Modellrechnung des Familienministeriums kann eine Lösung wie folgt aussehen:</p>
<blockquote><p>Der Vater hat vor der Geburt ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.000 Euround nach der Geburt von 1.000 Euro. Dann beträgt die Differenz zwischen dem Höchstbetrag für das Einkommen vor der Geburt (2.700 Euro) und dem Einkommen nach der Geburt (1.000 Euro) 1.700 Euro. Sein Elterngeld beläuft sich auf 1.105 Euro (65 Prozent von 1.700 Euro).</p></blockquote>
<p>Spannend daran ist, dass sich durch diese Regelung sehr flexible Modelle entwickeln lassen, in denen sich die Eltern Zeit für ihr Kind nehmen können, ohne ihren Job für die Zeit der Erziehung aufzugeben. Dies ist nicht zu unterschätzen, denn wer einmal den Kontakt zu seiner Arbeitsstelle verloren hat, dem fällt es später wieder schwerer, den Anschluss zu finden. Mögliche Aufstiegspläne innerhalb der Firma müssen erst einmal aufs Eis gelegt werden.</p>
<p>Auch für Selbstständige ist die Regelung interessant. Schließlich fällt es ihnen noch viel schwerer, die Geschäfte für mehrere Monate ruhen zu lassen. Wichtige Kunden an die Konkurrenz zu verlieren, ist dabei nicht ausgeschlossen. Insbesondere viele Ein-Mann-Firmen und Freiberufler müssen sich hierüber Gedanken machen.</p>
<p>Wer sich also an der Erziehung des Kindes beteiligen möchte, der kann dies also auch durch eine Stundenreduktion erreichen und wird dabei noch vom Start gefördert. Der entgangene Gewinn wird zu etwa Zweidritteln ersetzt. Das ist nicht ohne.</p>
<p>Möglich ist nach dem Willen des Gesetzgebers sogar die Konstruktion, dass beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beantragen. So heißt es in der Broschüre des Familienministeriums:</p>
<blockquote><p>Beide Eltern können in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen. Dann sind die Beträge für 14 Monate ebenfalls verbraucht.</p></blockquote>
<p>Der Bezug von Elterngeld kann also sehr flexibel gehandhabt werden. Prinzipiell ist es sogar möglich, den Auszahlungszeitraum auf 24 Monate zu strecken. Entsprechende Felder sind auch in den <a title="Elterngeldantrag Niedersachsen" href="http://www.ms.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=5027&amp;article_id=13791&amp;_psmand=17">Elterngeld-Antragsformularen der Bundesländer</a> vorgesehen.</p>
<p>Wie die Realität aussieht, spiegelt sich allerdings auch hier wieder. Standardmäßig wird der Antragsteller zuerst gefragt, ob er 12 Monate nehmen möchte (womit im Regelfall die Frau angesprochen wird) oder 2 Monate (meistens betrifft das den Mann). Erst danach werden auch die alternativen Modelle abgefragt. Wo es sinnvoll ist, sollte man sie nutzen. Dann ist auch die Kritik am Elterngeld als &#8220;Herdprämie&#8221; nicht mehr berechtigt. (ftx)</p>
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		<title>Bewerbungen ohne Fotos sind immer noch eine Seltenheit</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Mar 2011 11:05:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freitexter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einstieg in den Job]]></category>
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		<description><![CDATA[TweetDiskriminierung beim Bewerbungsverfahren fängt meist schon mit den Bewerbungsunterlagen an: Zu alt, zu weiblich, zu fremd, zu schräg, zu dick, zu dünn &#8211; auch wenn es kaum einer öffentlich zugeben würde, viele Personaler entscheiden aus dem Bauch heraus beim ersten Blick auf das Bewerbungsfoto, ob der Kandidat in die engere Auswahl kommt. Was bringen Bewerbungsfotos? [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton886" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.aus-der-aktentasche.de%2F2011%2F03%2F29%2Fbewerbungen-ohne-fotos-sind-immer-noch-eine-seltenheit%2F&amp;text=Bewerbungen%20ohne%20Fotos%20sind%20immer%20noch%20eine%20Seltenheit&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.aus-der-aktentasche.de%2F2011%2F03%2F29%2Fbewerbungen-ohne-fotos-sind-immer-noch-eine-seltenheit%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.aus-der-aktentasche.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><strong>Diskriminierung beim Bewerbungsverfahren fängt meist schon mit den Bewerbungsunterlagen an: Zu alt, zu weiblich, zu fremd, zu schräg, zu dick, zu dünn &#8211; auch wenn es kaum einer öffentlich zugeben würde, viele Personaler entscheiden aus dem Bauch heraus beim ersten Blick auf das Bewerbungsfoto, ob der Kandidat in die engere Auswahl kommt. </strong></p>
<p><a href="http://www.aus-der-aktentasche.de/wp-content/uploads/2011/03/Maskenball_R_by_Ruth-Rudolph_pixelio.de_klein.jpg"><img class="size-full wp-image-887  " style="border: 0pt none; margin: 3px 0px;" title="Maskenball_R_by_Ruth-Rudolph_pixelio.de_klein" src="http://www.aus-der-aktentasche.de/wp-content/uploads/2011/03/Maskenball_R_by_Ruth-Rudolph_pixelio.de_klein.jpg" alt="Maskenball" width="450" height="543" /></a><br />
<em>Was bringen Bewerbungsfotos? Wer verbirgt sich hinter der Maske? <br />
(Foto: Ruth-Rudolph/Pixelio.de)</em></p>
<p><span id="more-886"></span>Die Schwierigkeiten mit dem Bewerbungsfoto sollten eigentlich mit der Einführung des <a href="http://bundesrecht.juris.de/agg/">Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)</a> der Vergangenheit angehören. Derzeit testen <a href="http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2010/08/2010-08-24-anonyme-bewerbungen.html">fünf renommierte Unternehmen</a> sogar in einem Pilotprojekt der <a href="http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html">Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)</a> eine vollständig anonymisierte Form der Bewerbung, bei der sogar der Name sowie Angaben zu Alter, Geschlecht und Herkunft fehlen.</p>
<p><strong>Diskriminierung fängt schon bei der Bewerbung an</strong></p>
<p>Doch es scheint sich nur um Ausnahmefälle zu handeln. Nach einer aktuellen Umfrage der Online-Jobbörse stellenanzeigen.de haben die meisten Jobsucher kein Problem damit, ihre Identität schon bei der Bewerbung offen zu legen. 63,5 Prozent der Befragten gaben an, nach wie vor ein Foto bei Ihrer Bewerbung mitliefern zu wollen, da dies für sie zu einer &#8220;richtigen Bewerbung“ dazu gehöre. 19,4 Prozent stimmten der These zu &#8220;Wer kein Foto verlangt, bekommt auch keins von mir.“ 17,1 Prozent wollten die Entscheidung pro oder contra Bewerbungsfoto vom jeweiligen Job oder Arbeitgeber abhängig machen.</p>
<p><strong>Ein Foto muss sein &#8211; trotz Risiken und Nebenwirkungen</strong></p>
<p>Interessant ist aus meiner Sicht, wie offen die Bewerber schon von sich aus sind &#8211; quasi als Form des vorauseilenden Gehorsams. Obwohl die Risiken bekannt sind, entscheiden sich fast Zweidrittel für das Foto &#8211; selbst dann, wenn es vom zukünftigen Arbeitgeber nicht ausdrücklich gefordert wird. Interessant wäre es, zu erfahren, wie Bewerbungen ohne Foto gegenüber Bewerbungen mit Foto abschneiden. Mir sind zumindest diese photogeshopten Hochglanzbilder ein Graus, schließlich bilden sie alles andere als die Wirklichkeit ab. Und wer an einen wirklich schlechten Fotographen geraten ist, hat ohnehin verloren. Dann lieber doch ein interessantes Anschreiben mit orginellen Ansätzen. Denn das Schriftliche bleibt bei der Betonung auf das Visuelle leider viel zu häufig auf der Strecke. (ftx)</p>
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		<title>Wie Zeitungsverlage das Urheberrecht verteidigen &#8211; Und es selbst nicht immer ernst nehmen</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Jun 2009 13:21:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freitexter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[In der derzeitigen Debatte um das Urheberrecht finde ich es gerade sehr spannend, wie sich viele deutsche Zeitungsverlage als Verteidiger des geschriebenen Wortes darstellen.
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<p><span id="more-401"></span>So heißt es in einem Kommentar von Sandra Kegel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit dem Titel <a title="Unter Piraten" href="http://www.faz.net/s/Rub5A6DAB001EA2420BAC082C25414D2760/Doc~EB0BCF2CAEAF146C29F4668106DF43986~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">&#8220;Unter Piraten&#8221;</a> zum Verfahren gegen das Tauschportal Pirate Bay:</p>
<blockquote><p>Tatsächlich unternehmen die vermeintlich „gemeinnützigen“ Piraten ebenso wie der Weltkonzern mit dem niedlichen Slogan „Don&#8217;t be evil“(Einschub: Sie meint Google) einen Angriff auf die künstlerischen Lebensgrundlagen und die kulturelle Vielfalt: Mit dem kostenlosen Zugang zu schöpferischen Werken wird der geistige Arbeiter bestohlen.</p></blockquote>
<p>Nun ist es allerdings so, dass es auch bei der FAZ nicht so weit her ist mit der Wahrung der Urheberrechte. Selbst etablierte Geistesgrößen wie Martin Walser und Günther Grass sollen sich manchmal gewundert haben, wie es sein kann, dass die Zeitung an älteren Texten, die sie verfasst haben, immer noch verdient, obwohl nichts dergleichen durch Vertrag eingeräumt wurde. Ich kann für die weitere Lektüre den Artikel von <a title="Ilja Braun" href="http://www.perlentaucher.de/artikel/4186.html" target="_blank">Ilja Braun im Perlentaucher</a> empfehlen, der meiner Ansicht nach nichts an seiner Aktualität verloren hat. Immer noch gehen viele Verlage wie selbstverständlich davon aus, dass nicht die Autoren Herren der Texte sind, sondern die Verlage. Ob mit oder ohne Vertrag. (ftx)</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Urheberrecht V: Nutzungsrechte</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Apr 2009 16:03:40 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer mit seinem Werk als Urheber Geld verdienen will, muss immer zuerst an die Nutzungsrechte denken. In der Regel sind gerade sie es, die Verlage, Agenturen und sonstige Kunden dazu bewegen, für ein Werk Geld zu bezahlen. (...)
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<div id="attachment_307" class="wp-caption aligncenter" style="width: 510px"><img class="size-full wp-image-307" title="nutzungsrecht-293600_r_b_by_gerd-altmann-geralt-_pixeliode-klein" src="http://freitexter.files.wordpress.com/2009/04/nutzungsrecht-293600_r_b_by_gerd-altmann-geralt-_pixeliode-klein.jpg" alt="Am Anfang war das Manusskript: Bücherverkauf auf dem Flohmarkt (Foto: Gerd Altmann / PIXELIO.de)" width="500" height="247" /><p class="wp-caption-text">Am Anfang war das Manuskript: Bücherverkauf auf dem Flohmarkt (Foto: Gerd Altmann / PIXELIO.de)</p></div>
<p>Denn ein Buchmanuskript, einen Bauplan oder ein Foto sein Eigen zu nennen, ist in den meisten Fällen für den Käufer witzlos. Schließlich geht es doch meistens darum, das Buch zu veröffentlichen, das Haus zu bauen oder mit dem Foto eine Reportage in einem Magazin zu bebildern. Dafür braucht der Käufer allerdings das Nutzungsrecht, was nicht automatisch mit dem Eigentum übertragen wird, wie aus <a title="UrhG § 44" href="http://bundesrecht.juris.de/urhg/__44.html" target="_blank">§ 44 Abs. 1 UrhG</a> hervorgeht.</p>
<p>Gerade Fotografen müssen sich immer wieder mit diesem Missverständnis auseinander setzen. Kunden, die Abzüge von Bildern erhalten, denken häufig, dass sie diese auch auf ihre Homepage stellen können. Ohne Nutzungsrecht haben sie dazu jedoch keine Erlaubnis. Ein solcher Fehler unterläuft nicht nur Privatpersonen. Auch Firmenkunden gehen oft sehr unbedarft mit Nutzungsrechten um.</p>
<p>Welche Nutzungsrechte übertragen werden, ist im Vertrag zu klären. Das können eine ganze Menge sein: Bei Artikeln geht es zum Beispiel um das Recht zur Veröffentlichung in der Zeitung, zur Veröffentlichung im Internet, zu Werbezwecken, zum Weiterverkauf an einen Mediendienst (z.B. <a title="Genios" href="http://www.genios.de/r_startseite/index.ein" target="_blank">Genios</a>), zur Veröffentlichung in einem Buch, etc. Die meisten Verlage gehen wie selbstverständlich davon aus, dass all diese Rechte ganz automatisch ohne weitere Vereinbarungen auf sie übergehen, sobald der Text geliefert wurde (eine interessante Zusammenstellung der derzeitigen Praktiken kann bei <a title="Freischreiber" href="http://www.freischreiber.de" target="_blank">Freischreiber &#8211; Verband für Freie Journalisten</a> nachgelesen werden).</p>
<p>Grundsätzlich müssen die übertragenen Nutzungsrechte ausdrücklich benannt werden. Bei <a title="Übertragung von Nutzungsrechten" href="http://http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeber/urheberrecht-teil-2.html#uebertragung_von_nutzungsrechten" target="_blank">Anwalt.de</a> heißt es:</p>
<blockquote><p>Ansonsten ist der Vertrag so auszulegen, dass nur soweit Rechte eingeräumt werden, wie dies zur Erreichung des konkret vereinbarten Vertragszwecks erforderlich ist. Diese so genannte &#8220;Zweckübertragungslehre&#8221; gilt nicht nur für die Frage, welche Rechte übertragen werden, sondern beantwortet auch, ob überhaupt Nutzungsrechte übertragen wurden, ob sie einfach oder ausschließlich gelten sollen und wie weitreichend diese Rechte sind (§ 31 Absatz 5 UrhG).</p></blockquote>
<p>Es gibt also einen rechtlichen Spielraum, der eventuell zu Ungunsten des Urhebers ausgelegt werden könnte. Ich denke, dass es insoweit empfehlenswert ist, ganz klar in einen Vertrag hineinzuschreiben, welche Nutzungen noch erlaubt sind und bei welchen Nutzungen der Spaß aufhört. Ebenso muss klar festgestellt werden, ob das einfache oder das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird. Über das ausschließliche Nutzungsrecht wird Exklusivität gewährleistet. Nur der Inhaber darf das Werk für sich nutzen. Verstärkt wird dieses Recht, wenn es zeitlich und räumlich unbeschränkt eingeräumt wird. In diesem Sinne kann man fast eine Hierarchie der Nutzungsrechte aufstellen:</p>
<ol>
<li>Das zeitlich und räumlich unbeschränkte ausschließliche Nutzungsrecht</li>
<li>Das ausschließliche Nutzungsrecht</li>
<li>Das zeitlich und räumlich unbeschränkte einfache Nutzungsrecht</li>
<li>Das einfache Nutzungsrecht</li>
</ol>
<p>Beispiele finden sich hierfür bei <a title="Designer Dock" href="http://www.designerdock.de/servicerecht/nutzungsrechtenmusterklauseln" target="_blank">DesignerDock</a>. Es sollte jeder Urheber zumindest in der Theorie bedenken, dass der Preis für sein Werk sich auch danach richten sollte, wie weit das veräußerte Nutzungsrecht reicht. Je mehr Rechte eingeräumt werden, desto teurer sollte das Werk verkauft werden. Schließlich verschließt sich der Urheber mit dem unbeschränkten ausschließlichen Nutzungsrecht die Möglichkeit, durch eine weitere Veräußerung Geld zu verdienen. Diese und ähnliche Hinweise zu Nutzungsrechten finden sich übrigens auch sehr schön übersichtlich beim <a title="Ratgeber Freie" href="http://www.ratgeber-freie.de/frame_seite.php3?kapitel=050301&amp;view=&amp;si=48d977286e0f8" target="_blank">Ratgeber Freie</a> von Goetz Buchholz und Ver.di. (ftx)</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Urheberrecht IV: Zwischen Kulturflatrate und Creative Commons</title>
		<link>http://www.aus-der-aktentasche.de/2009/03/24/urheberrecht-iv-zwischen-kulturflatrate-und-creative-commons/</link>
		<comments>http://www.aus-der-aktentasche.de/2009/03/24/urheberrecht-iv-zwischen-kulturflatrate-und-creative-commons/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Mar 2009 12:44:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freitexter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativität]]></category>
		<category><![CDATA[Rechte]]></category>
		<category><![CDATA[Werk]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Elektrische Reporter hat im Dezember des vergangenen Jahres einen sehr schönen Beitrag zum Thema Urheberrecht und Internet veröffentlicht. Hier werden die wichtigen Themen von Kulturflatrate bis Creative Commons sehr anschaulich zusammengefasst.
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton239" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.aus-der-aktentasche.de%2F2009%2F03%2F24%2Furheberrecht-iv-zwischen-kulturflatrate-und-creative-commons%2F&amp;text=Urheberrecht%20IV%3A%20Zwischen%20Kulturflatrate%20und%20Creative%20Commons&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.aus-der-aktentasche.de%2F2009%2F03%2F24%2Furheberrecht-iv-zwischen-kulturflatrate-und-creative-commons%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.aus-der-aktentasche.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Der <a title="Der Elektrische Reporter" href="http://www.elektrischer-reporter.de/" target="_blank">Elektrische Reporter</a> hat im Dezember des vergangenen Jahres einen sehr schönen Beitrag zum Thema Urheberrecht und Internet veröffentlicht. Hier werden die wichtigen Themen von Kulturflatrate bis Creative Commons sehr anschaulich zusammengefasst. Dankenswerterweise stehen die Inhalte des Elektrischen Reporters ebenfalls unter der <a title="Creative Commons" href="http://de.creativecommons.org/" target="_blank">Creative Commons License</a>, so dass ich ohne Schwierigkeiten das Video hier auf der Seite präsentieren darf.</p>
<p>[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=EO_RDlSpIHE]</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Urheberrecht III: Wer schöpft hat Recht!</title>
		<link>http://www.aus-der-aktentasche.de/2009/03/02/urheberrecht-iii-wer-schopft-hat-recht/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Mar 2009 11:50:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freitexter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Wenn das Foto geschossen, der Text geschrieben, das Haus entworfen und die Grafik designt ist, dann geht es um die Frage nach den Rechten.
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton156" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.aus-der-aktentasche.de%2F2009%2F03%2F02%2Furheberrecht-iii-wer-schopft-hat-recht%2F&amp;text=Urheberrecht%20III%3A%20Wer%20sch%C3%B6pft%20hat%20Recht%21&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.aus-der-aktentasche.de%2F2009%2F03%2F02%2Furheberrecht-iii-wer-schopft-hat-recht%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.aus-der-aktentasche.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Wenn das Foto geschossen, der Text geschrieben, das Haus entworfen und die Grafik designt ist, dann geht es um die Frage nach den Rechten. Und wieder drückt sich das Urhebergesetz (UrhG) sehr deutlich aus:</p>
<p><em><a title="Rechte des Urhebers" href="http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000801377" target="_blank"><span class="jnenbez">§ 15</span> </a><span class="jnentitel"><a title="Rechte des Urhebers" href="http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000801377" target="_blank">UrhG:</a> Allgemeines</span></em></p>
<p class="jurAbsatz"><em>(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere </em></p>
<p><em>1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),</em><em><br />
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),<br />
</em><em>3. das Ausstellungsrecht (§ 18).</em></p>
<p><em>(2) <span class="Rec nichtamtlich">1</span>Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). <span class="Rec nichtamtlich">2</span>Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere </em></p>
<p><em>1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),<br />
</em><em>2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),</em><em><br />
3. das Senderecht (§ 20),<br />
</em><em>4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),</em><em><br />
5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).</em></p>
<p>Wie das Gesetz mehrfach betont, handelt es sich um das ausschließliche Recht. Wenn Nutzungsrechte also nicht anderen einräumt werden, verbleiben alle Rechte beim Urheber. Und was ein Urheber ist, das steht ebenfalls im Gesetz:</p>
<p><a title="Der Urheber" href="http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html" target="_blank">§ 7 UrhG</a>: Urheber ist der Schöpfer des Werkes.</p>
<p>Da muss also nirgendwo irgendetwas eingetragen, ein Patent oder ein Copyright angemeldet werden. Nach deutschem Recht beginnt der Schutz der Interessen des Urhebers mit der Schöpfung des Werkes. Ganz automatisch. Es erlischt erst 70 Jahre nach dessem Tod. Für Kreative ist das eine ganz schön starke Position.</p>
<p>_______________</p>
<p>Bisher bei Freitexter zum Thema Urheberrecht erschienen:</p>
<p><a title="Urheberrecht I - Der Einstieg" href="http://freitexter.wordpress.com/2009/02/09/urheberrecht-i/" target="_self">- Wem gehört das Bild, wem gehört der Text</a><br />
<a href="http://freitexter.wordpress.com/2009/02/09/urheberrecht-i/">- Urheberrecht I &#8211; Der Einstieg<br />
</a><a title="Urheberrecht II - Ran ans Werk" href="http://freitexter.wordpress.com/2009/02/16/urheberrecht-ii-ran-ans-werk/" target="_self">- Urheberrecht II &#8211; Ran ans Werk<br />
</a></p>
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<li><a href='http://www.aus-der-aktentasche.de/2009/02/09/urheberrecht-i/' rel='bookmark' title='Urheberrecht I: Der Blick ins Gesetz'>Urheberrecht I: Der Blick ins Gesetz</a></li>
<li><a href='http://www.aus-der-aktentasche.de/2009/04/27/urheberrecht-v-nutzliche-nutzungsrechte/' rel='bookmark' title='Urheberrecht V: Nutzungsrechte'>Urheberrecht V: Nutzungsrechte</a></li>
<li><a href='http://www.aus-der-aktentasche.de/2009/02/16/urheberrecht-ii-ran-ans-werk/' rel='bookmark' title='Urheberrecht II: Ran ans Werk'>Urheberrecht II: Ran ans Werk</a></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wem gehört das Bild, wem gehört der Text</title>
		<link>http://www.aus-der-aktentasche.de/2009/02/04/wem-gehort-das-bild-wem-gehort-der-text/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Feb 2009 15:27:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freitexter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaft und Management]]></category>
		<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Erfolg]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Werk]]></category>

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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton102" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.aus-der-aktentasche.de%2F2009%2F02%2F04%2Fwem-gehort-das-bild-wem-gehort-der-text%2F&amp;text=Wem%20geh%C3%B6rt%20das%20Bild%2C%20wem%20geh%C3%B6rt%20der%20Text&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.aus-der-aktentasche.de%2F2009%2F02%2F04%2Fwem-gehort-das-bild-wem-gehort-der-text%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.aus-der-aktentasche.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Für Selbstständige, insbesondere in der Kreativbranche, ist es unerlässlich, sich mit den Rechten rund um ihr Werk auseinander zu setzen. Da es sich bei den Bildern, Texten, Videos, Grafiken, Computerprogrammen um die Ware handelt, mit denen selbstständige Kreative ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, kann ein laxer Umgang mit dem Thema dazu führen, dass der eigentliche Beruf nicht mehr kostendeckend ausgeübt werden kann. Ich werde in den folgenden Artikeln Tipps und Hinweise auf gute Informationsquellen geben, die Urhebern dabei helfen sollen, ihre Rechte wahrzunehmen. Denn so viel auch über Kopierschutz und Verwertungsrechte gemeckert wird, für Selbstständige, die von ihren Werken leben müssen, sind sie ein wahrer Segen.</p>
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