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Aufsichtsräte, Augen auf!

Posted on | Januar 27, 2009 | No Comments

Aufsichtsräte haften mit ihrem persönlichen Vermögen, wenn ihnen nachgewiesen wird, dass sie ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. Dazu gehört, dass sie sich wichtige Informationen über das kontrollierte Unternehmen aushändigen lassen und auf dieser Basis Entscheidungen fällen müssen. Die Kontrolleure müssen Auffälligkeiten nachgehen.

Etwa in dem Fall einer betrügerischen AG, deren Vorstand die Gelder seiner Aktionäre nicht in Firmenwerte investierte, sondern in schnelle Autos und hohe Provisionen. Der Ferrari auf dem Firmenparkplatz hätte den Aufsichtsrat stutzig machen müssen. Der Aufsichtsrat habe sich bewusst verschlossen, heißt es in dem Urteil.  “Ein solches kann schon dann vorliegen, wenn starke Verdachtsmomente für ein kriminelles Handeln sprechen und Aufklärung insoweit verlangen und derjenige, auf dessen Wissen es ankommt, eine sich ihm bietende Möglichkeit, sich Klarheit zu verschaffen, bewusst nicht wahrnimmt, weil er gerade vermeiden will, dass aus einem begründeten Verdacht Gewissheit wird.”

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