Die TUI steht vor Gericht. Der Grund: zu laute Kinder. Der Reisekonzern hatte damit geworben, dass die Gäste einer Hotelanlage mindestens 16 Jahre sein sollten.
Weiter lesenDass Mitarbeiter ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich benachrichtigen müssen, wenn sie wegen Krankheit nicht zum Dienst erscheinen können, ist für die meisten selbstverständlich. Weniger klar ist es vielen jedoch, dass dieselben Anzeige- und Meldepflichten auch im Urlaub gelten.
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