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Impressumspflicht bei gewerblich genutzten Facebookseiten

Mit einem aktuellen Urteil des Landgerichts Regensburg (Az. 1 HK O 1884/12) ist bestätigt worden, dass auch gewerblich genutzte Facebookseiten ein Impressum brauchen. Wer kein solches Impressum hat, dem drohen empfindliche Abmahngebühren.

Der Webberei Blog beschreibt vier verschiedenen Wege, ein Impressum auf der Facebook einzubauen. Am überzeugendsten finde ich den Weg über ein Impressum-Tab über eine eigene Mini-Facebook-App. Das mag auf dem ersten Blick etwas kompliziert wirken, hat aber den Vorteil, dass man nicht auf einen externen Anbieter angewiesen ist, der Zugriff auf die eigenen Facebook-Daten haben möchte. Dann doch lieber selber machen. Sehr schön beschrieben ist das bei Itratos.de. Einfach der Anleitung folgen – und keine Angst mehr vor unnötigen Abmahnungen. [ftx]

Über den Autor Henning Zander

Henning Zander ist Wirtschaftsjournalist und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er arbeitet u.a. für FOCUS-Business, Legal Tribune Online und das Anwaltsblatt. Er ist Autor des Buches Startup für Einsteiger

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