Karriere

Elterngeld gibt es auch in Teilzeit

Das Elterngeld sollte es vor allem Akademikerinnen leichter machen, sich für ein Kind zu entscheiden. Schließlich wird ein erheblicher Teil des Einkommens ersetzt.


Foto: Kai Niemeyer/Pixelio.de

Doch vor dem Gedanken, sich für Monate aus dem Job zu verabschieden, graut vielen Arbeitnehmerinnen und ebenso vielen Arbeitnehmern. Dabei ist die übliche Aufteilung – 12 Monate bleibt die Frau zuhause, 2 Monate der Mann – keinesfalls in Stein gemeißelt.

Ausdrücklich weist das Bundesfamilienministerium in seiner aktuellen Broschüre zum Elterngeld darauf hin, dass Elterngeld auch dann beantragt und gewährt wird, wenn die Eltern ihre Arbeitszeit lediglich reduziert haben und dadurch Einkommensverluste in Kauf nehmen müssen. Ausgenommen sind nur diejenigen, die weiterhin mehr als 30 Stunden arbeiten. In einer Modellrechnung des Familienministeriums kann eine Lösung wie folgt aussehen:

Der Vater hat vor der Geburt ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.000 Euround nach der Geburt von 1.000 Euro. Dann beträgt die Differenz zwischen dem Höchstbetrag für das Einkommen vor der Geburt (2.700 Euro) und dem Einkommen nach der Geburt (1.000 Euro) 1.700 Euro. Sein Elterngeld beläuft sich auf 1.105 Euro (65 Prozent von 1.700 Euro).

Spannend daran ist, dass sich durch diese Regelung sehr flexible Modelle entwickeln lassen, in denen sich die Eltern Zeit für ihr Kind nehmen können, ohne ihren Job für die Zeit der Erziehung aufzugeben. Dies ist nicht zu unterschätzen, denn wer einmal den Kontakt zu seiner Arbeitsstelle verloren hat, dem fällt es später wieder schwerer, den Anschluss zu finden. Mögliche Aufstiegspläne innerhalb der Firma müssen erst einmal aufs Eis gelegt werden.

Auch für Selbstständige ist die Regelung interessant. Schließlich fällt es ihnen noch viel schwerer, die Geschäfte für mehrere Monate ruhen zu lassen. Wichtige Kunden an die Konkurrenz zu verlieren, ist dabei nicht ausgeschlossen. Insbesondere viele Ein-Mann-Firmen und Freiberufler müssen sich hierüber Gedanken machen.

Wer sich also an der Erziehung des Kindes beteiligen möchte, der kann dies also auch durch eine Stundenreduktion erreichen und wird dabei noch vom Start gefördert. Der entgangene Gewinn wird zu etwa Zweidritteln ersetzt. Das ist nicht ohne.

Möglich ist nach dem Willen des Gesetzgebers sogar die Konstruktion, dass beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beantragen. So heißt es in der Broschüre des Familienministeriums:

Beide Eltern können in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen. Dann sind die Beträge für 14 Monate ebenfalls verbraucht.

Der Bezug von Elterngeld kann also sehr flexibel gehandhabt werden. Prinzipiell ist es sogar möglich, den Auszahlungszeitraum auf 24 Monate zu strecken. Entsprechende Felder sind auch in den Elterngeld-Antragsformularen der Bundesländer vorgesehen.

Wie die Realität aussieht, spiegelt sich allerdings auch hier wieder. Standardmäßig wird der Antragsteller zuerst gefragt, ob er 12 Monate nehmen möchte (womit im Regelfall die Frau angesprochen wird) oder 2 Monate (meistens betrifft das den Mann). Erst danach werden auch die alternativen Modelle abgefragt. Wo es sinnvoll ist, sollte man sie nutzen. Dann ist auch die Kritik am Elterngeld als „Herdprämie“ nicht mehr berechtigt. (ftx)

Über den Autor Henning Zander

Henning Zander ist Wirtschaftsjournalist und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er arbeitet u.a. für FOCUS-Business, Legal Tribune Online und das Anwaltsblatt. Er ist Autor des Buches Startup für Einsteiger

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