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Baukindergeld – Alles, was Sie jetzt wissen müssen

Seit dem 18. September können Familien in Deutschland Baukindergeld beantragen. Wir antworten auf die wichtigsten Fragen.

Foto: lichtkunst.73  / pixelio.de
Foto: lichtkunst.73 / pixelio.de

Wer hat einen Anspruch auf Baukindergeld?

Um einen Anspruch auf das Baukindergeld zu haben, muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben. Der Kaufvertrag darf frühestens am 1. Januar 2018 unterzeichnet worden sein. Bei Neubauten ist der Zeitpunkt der Baugenehmigung entscheidend. Anspruch haben Familien und Alleinerziehende. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf nicht höher sein als 75.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes Kind: Also bei einem Kind 90.000 Euro, bei zwei Kindern 105.000 Euro, bei drei Kindern 120.000 Euro usw. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch. Sofern die Eltern getrennt leben, hat nur das Elternteil einen Anspruch, bei dem das Kind seinen Wohnsitz hat.

Spielt es eine Rolle, ob ein Neubau oder ein Bestandsbau angeschafft wird?

Nein. Die Förderung ist davon unabhängig. Allerdings muss die Immobilie die erste sein, die Sie sich anschaffen. Wenn Sie also schon als Single eine Eigentumswohnung gekauft haben, und nun ein Haus bauen wollen, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.

Wie beantragt man den Zuschuss?

Das Baukindergeld beantragen Sie über das KfW-Zuschussportal. Der Antrag kann erst erfolgen, wenn die Familie in die Immobilie eingezogen ist. Er muss innerhalb der ersten drei Monate nach dem Einzug gestellt werden. Ausschlaggebend ist das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde. Wer zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 17. September 2018 eingezogen ist, hat Zeit für seinen Antrag bis zum 31. Dezember 2018.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss liegt bei 1200 Euro je Kind und Jahr. Er wird jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt. Pro Kind liegt die staatliche Unterstützung also bei 12.000 Euro. Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto mehr Geld gibt es. Für Kinder, die erst nach Antragstellung geboren werden, gibt es keinen Zuschuss. Derzeit ist keine Beschränkung diesbezüglich geplant. Das Gute: Sie müssen das Baukindergeld nicht zurückzahlen.

Wie lange kann man noch einen Antrag stellen?

Gefördert wird der Kauf von Immobilien zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020. Anträge können bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden. Doch aufgepasst: Die Förderung ist gedeckelt. Wenn kein Geld mehr da ist, gibt es auch kein Baukindergeld mehr.

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Über den Autor Henning Zander

Henning Zander ist Wirtschaftsjournalist und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er arbeitet u.a. für FOCUS-Business, Legal Tribune Online und das Anwaltsblatt. Er ist Autor des Buches Startup für Einsteiger

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