Management

Freiberufler und Selbstständige: Ohne Angst in die Betriebsprüfung

Wirklich willkommen sind sie nie, die Betriebsprüfer. Im Jahr 2009 waren mehr als 13 000 Prüfer im Einsatz und haben sich von rund 200 000 Unternehmen die Unterlagen zeigen lassen.

Bei der Betriebsprüfung wird mit spitzem Bleistift gerechnet

Bei der Betriebsprüfung wird mit spitzem Bleistift gerechnet

200 000mal Schwitzen und Bangen. Denn auch bei größter Gründlichkeit, irgendwas hat man ja vielleicht doch bei der Steuererklärung übersehen. Für Recherchen habe ich mich mit Steuerberatern unterhalten, was man eigentlich bei der Betriebsprüfung bedenken sollte, damit die Prüfung nicht zum Desaster wird.

1. Ruhe bewahren

Beim Wort Betriebsprüfung geht bei vielen meiner Freunde unbewusst ein Film ab. Während sie nichtsahnend vor dem Rechner sitzen, macht sich draußen ein Sondereinsatzkommando schwerbewaffneter Spezialkräfte mit Gesichtsmasken und Maschinenpistolen vor der Tür bereit, um das Gebäude zu stürmen. Was man danach noch mitbekommt, ist die Verlesung der eigenen Rechte. Dann wird es schwarz.

Blödsinn. Betriebsprüfungen sind keine Hausdurchsuchung. Und selbst da geht es in den meisten Fällen sehr zivilisiert zu. Die Betriebsprüfer kündigen ihren Besuch per Post rund zwei bis vier Wochen vor der Prüfung an. Das ist ausreichend Zeit, um sich genügend vorzubereiten und alle Papiere rechtzeitig zusammen zu suchen.

2. Ordnung

Wenn er erst einmal da ist, ist der Betriebsprüfer schon ein bisschen ungeduldig. Es ist sehr zu empfehlen, alle Unterlagen soweit in Schuss zu haben, dass man sie auf Nachfrage unmittelbar aushändigen kann. Vollständige Belege, Kontoauszüge, Inventarverzeichnis, aktuelle Verträge, Gehaltskonten – sollte dasein. Guckt aber lieber noch mal nach. Wie gesagt, Zeit ist vorher genügend vorhanden. Bitte keine Zettelwirtschaft im Schuhkarton. Es ist nicht verkehrt, die wichtigen Schritte mit dem Steuerberater, so man denn einen hat, was ja bei vielen Freiberuflern auch nicht unbedingt der Fall ist, durchzusprechen. Sie sind auf jeden Fall ein wichtiger Partner, wenn es darum geht, Ordnung ins Chaos zu bringen.

3. Nett sein, aber nicht unterwürfig

Auf alle Fragen eine ehrliche Antwort, das verlangt der Betriebsprüfer. Ein Auskunftsverweigerungsrecht gibt es nicht. Da die Antworten aber sehr wichtig sind und gegebenenfalls Konsequenzen nachziehen, sollte man nicht das Genie spielen: Wer eine Frage nicht verstanden hat, sollte sie sich noch einmal erklären lassen. Bei komplizieren Fragen sollte man um kurze Bedenkzeit bitten um sich mit dem Steuerberater abzusprechen.

4. Privates und berufliches auseinander halten

Bei Kleinstunternehmern und Freiberuflern gar nicht so leicht. Nicht wenige verbuchen auf einem Konto geschäftliche und private Einnahmen und Ausgaben. Grundsätzlich hat der Buchprüfer nur das Recht, die Geschäftskonten einzusehen. Wenn allerdings keine strikte Trennung herrscht, steht ihm auch der Blick ins private Girokonto zu. Wenn’s einem nichts ausmacht – ok. Alle anderen, die immer noch kein Geschäftskonto haben, sollten mal drüber nachdenken.

5. Richtig feilschen

In der Schlussbesprechung hat man noch einmal die Möglichkeit ein paar Punkte, die vielleicht während der Prüfung untergegangen sind, aufzugreifen. Mit ein bisschen Verhandlungsgeschick und guter Vorbereitung lässt sich einiges erreichen. Denn der Rechnungsprüfer hat einen gewissen Spielraum bei seinen Entscheidungen. Wenn es zum Beispiel zu aufwändig wäre, alle Tatsachen zu ermitteln. Dann kann darüber verhandelt werden. Etwa über die Größe des Warenlagers. Schön beschrieben ist das in einem Artikel zur Betriebsprüfung erschienen bei „Impulse“

(ftx)

Foto: pauline/pixelio.de

Über den Autor Henning Zander

Henning Zander ist Wirtschaftsjournalist und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er arbeitet u.a. für FOCUS-Business, Legal Tribune Online und das Anwaltsblatt. Er ist Autor des Buches Startup für Einsteiger

7 thoughts on “Freiberufler und Selbstständige: Ohne Angst in die Betriebsprüfung

  1. Guten Tag liebe Mitleser,
    vielen Dank für diesen informativen Beitrag. Da ich leider nicht mit Zahlen umgehen kann, wende ich mich beim Thema Steuer und Steuererklärung stets an einen Steuerberater.

    Viele Grüße
    Jonas

  2. Vielen Dank für diesen Artikel.
    Mein Mann denkt darüber nach, dass er sich selbstständig machen möchte. Er stattet Filmsets aus und noch ist eine Freundin unser Steuerberater. Sie wird es wohl aber nicht ewig machen.

  3. Gerade beim Steuerberater muss darauf geachtet werden, dass man privates und berufliches auseinander hält. Das ist gar nicht so einfach. In der Selbstständigkeit ist es immer so, dass nie wirklich Schluss ist.

  4. Kleinstunternehmer und Freiberufler sind selbst für ihre Ausgaben und Einnahmen verantwortlich. Die Trennung der Geschäftskonten von dem privaten ist grundsätzlich wichtig, damit ein Rechnungs- oder Buchprüfer in ihre kleine Tätigkeit zugreifen kann. Danke für die Tipps zum Thema Betriebsprüfer und Selbständige!

  5. Wie Sie schreiben, kann der Steuerberater in solchen Fällen eine große Hilfe leisten. Mit einer externen Buchhaltung kann man ales viel ordentlicher halten. Darüber hinaus ist es auch wichtig, sich bei komplizierten Fragen auf einen Experten verlassen zu können.

  6. Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zum Thema Betriebsprüfung gefunden habe. Das ist guter Rat, die komplizierte Fragen mit einem Steuerberater zu diskutieren. Mit meiner Nachbarin habe ich mich schon viel darüber unterhalten. Ich denke, den Beitrag werde ich ihr mal schicken.

  7. Zeitlos guter Blogartikel zum Thema Betriebsprüfung! Am wichtigsten ist am Anfang, entspannt zu bleiben. Die wählen ein Unternehmen nicht danach aus, weil es ganz sicher nicht mit rechten Dingen zugeht. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Betriebsprüfer in der Regel im etwas findet. Das sind aber Kleinigkeiten, die keine Probleme machen. Ich glaube, dass die Prüfer unruhig werden, wenn sie mal nichts finden und den Laden dann erst recht auseinander nehmen. 🙂

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